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Mietrecht

Gewerbliche Untervermietung in der Schweiz

Gewerbliche Untervermietung in der Schweiz einfach erklärt: Was ist erlaubt, was gilt rechtlich, und wann wird sie mehrwertsteuerpflichtig?

Verfasst von
Dominic Frei
Veröffentlicht am
18. August 2025

In einer Geschäftswelt, die zunehmend von Flexibilität geprägt ist, rückt ein Thema immer mehr in den Fokus: die gewerbliche Untervermietung. Unternehmen verkleinern sich, verlagern Arbeitsmodelle ins Homeoffice oder wollen temporäre Leerstände überbrücken. Gerade in solchen Fällen kann die Untervermietung von Büro- oder Gewerbeflächen eine attraktive Lösung darstellen. Doch wie sieht die rechtliche Lage in der Schweiz aus? Was dürfen Mieter – und wo sind die Grenzen? Wie verhält es sich mit steuerlichen Pflichten?

 

 

Was bedeutet gewerbliche Untervermietung?

Von gewerblicher Untervermietung spricht man, wenn der Hauptmieter einer Geschäftsfläche diese – ganz oder teilweise – an eine dritte Partei weitervermietet. Das kann ein einzelnes Büro in einer grösseren Einheit sein oder ein gesamtes Stockwerk, das aktuell nicht benötigt wird. Der Hauptmieter wird in diesem Fall zum Zwischenvermieter, während der neue Nutzer als Untermieter auftritt. Im Unterschied zur klassischen Wohnraummiete geht es bei der gewerblichen Untervermietung ausschliesslich um Räume, die für geschäftliche Zwecke genutzt werden – etwa Büros, Ladenflächen, Gastroflächen oder auch Lagerräume.

 

Ist gewerbliche Untervermietung in der Schweiz erlaubt?

Grundsätzlich ist die Untervermietung von Gewerbeflächen in der Schweiz erlaubt – allerdings nicht ohne Einschränkungen. Das Obligationenrecht (Art. 262 OR) sieht vor, dass eine Untervermietung nur dann zulässig ist, wenn der Vermieter zustimmt.

 

Diese Zustimmung darf jedoch nicht ohne triftigen Grund verweigert werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der Mieter den Vermieter vollständig über die geplante Untervermietung informiert. Dazu gehört insbesondere, wer der Untermieter sein soll, wie die Nutzung der Fläche geplant ist und zu welchen Konditionen die Weitervermietung erfolgen soll.

 

Ein Vermieter kann seine Zustimmung beispielsweise dann verweigern, wenn durch die Untervermietung eine gewerbliche Konkurrenz entsteht, die Nutzung nicht zur vereinbarten Zweckbestimmung passt oder wenn der Untermieter die Immobilie übermässig beanspruchen würde. Fehlen solche Gründe, kann die Untervermietung nicht verboten werden.

 

Was fällt unter gewerbliche Vermietung – und wie grenzt sie sich ab?

Gewerbliche Vermietung liegt immer dann vor, wenn Räume nicht zu privaten Wohnzwecken genutzt werden, sondern zur Ausübung einer wirtschaftlichen oder geschäftlichen Tätigkeit dienen. Das betrifft eine breite Palette an Nutzungsformen: Klassische Büros ebenso wie Verkaufsflächen, Praxisräume, Ateliers, Werkstätten oder Lagerhallen.

 

Die Art der Nutzung sollte immer im Mietvertrag festgehalten sein. Möchte ein Mieter die Nutzung ändern – etwa ein Büro als Verkaufsraum verwenden oder es untervermieten, um ein Fotostudio darin zu betreiben – muss dies mit dem Vermieter abgesprochen werden. Denn auch im Rahmen der Untervermietung bleibt der ursprüngliche Zweck verbindlich.

 

Was ist ein gewerblicher Zwischenmieter?

Ein gewerblicher Zwischenmieter ist eine Person oder ein Unternehmen, das selbst Mieter einer gewerblich genutzten Fläche ist und diese an eine andere Partei untervermietet. Das bedeutet: Der Zwischenmieter steht sowohl mit dem Eigentümer als Mieter in einem Vertragsverhältnis, als auch mit dem Untermieter als Vermieter.

 

Diese Doppelrolle bringt Verantwortung mit sich. Denn unabhängig davon, wie der Untermieter sich verhält, bleibt der Zwischenmieter für alle Verpflichtungen gegenüber dem Eigentümer verantwortlich. Zahlt der Untermieter beispielsweise nicht oder nutzt die Fläche zweckentfremdet, haftet der Zwischenmieter dafür. Auch muss er sicherstellen, dass der Untermietvertrag nicht in Widerspruch zum Hauptvertrag steht.

 

 

Ist die gewerbliche Untervermietung mehrwertsteuerpflichtig?

Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft die steuerliche Behandlung der Untervermietung – insbesondere die Frage nach der Mehrwertsteuerpflicht. Grundsätzlich ist die Vermietung von Immobilien in der Schweiz von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Allerdings sieht das Schweizer Mehrwertsteuergesetz bei der Vermietung von Büro und Gewerbe die Möglichkeit zur Unterstellung der Mehrwertsteuer vor (optieren). Dazu kommt: Wenn die jährlichen Einnahmen aus der Untervermietung CHF 100'000 oder mehr betragen, muss sich der Zwischenvermieter bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung für die Mehrwertsteuer registrieren lassen.

 

Entscheidet sich der Zwischenvermieter dafür, die Untervermietung freiwillig der Mehrwertsteuer zu unterstellen (optieren), muss er den Mietzins entsprechend mit Mehrwertsteuer ausweisen. Im Gegenzug kann er aber auch die Vorsteuer auf damit verbundene Ausgaben geltend machen. Ob eine solche Option sinnvoll ist, hängt vom konkreten Geschäftsmodell ab und sollte mit einer steuerlichen Fachperson abgeklärt werden.

 

 

Was ist in der Praxis zu beachten?

Damit die gewerbliche Untervermietung erfolgreich und rechtlich sauber umgesetzt werden kann, braucht es vor allem Transparenz und eine saubere Kommunikation mit dem Eigentümer. Mieter, die untervermieten möchten, sollten den Vermieter frühzeitig informieren, die Nutzung und den vorgesehenen Untermieter klar benennen und alle relevanten Informationen schriftlich festhalten.

 

Der Untermietvertrag sollte professionell aufgesetzt sein und insbesondere Fragen zu Mietzins, Dauer, Nutzung, Kündigung und Rückgabe regeln. Auch Versicherungsfragen sowie die Haftung bei Schäden sollten nicht unterschätzt werden. Wichtig ist ausserdem, dass die Zweckbestimmung des Mietobjekts eingehalten wird – sowohl durch den Zwischenmieter als auch durch den Untermieter.

 

Auf Eigentümerseite empfiehlt es sich, genau zu prüfen, ob die geplante Untervermietung in das Nutzungskonzept der Liegenschaft passt und ob der vorgeschlagene Untermieter ausreichend Bonität und Seriosität mitbringt.

 

 

Fazit: Flexible Lösungen mit klaren Regeln

Die gewerbliche Untervermietung bietet für Unternehmen eine attraktive Möglichkeit, auf sich verändernde Raumbedarfe zu reagieren. In Zeiten von Homeoffice, Projektarbeit und kurzfristigen Geschäftsmodellen kann sie ein echter Vorteil sein – vorausgesetzt, die gesetzlichen Rahmenbedingungen werden beachtet.

 

In der Schweiz ist sie grundsätzlich erlaubt, sofern der Vermieter zustimmt und keine berechtigten Einwände bestehen. Steuerlich ist sie unter bestimmten Umständen mehrwertsteuerpflichtig – ein Punkt, der sorgfältig geprüft werden sollte.

 

Wer klar kommuniziert, rechtzeitig informiert und seine Verträge sauber aufsetzt, kann mit gewerblicher Untervermietung sowohl wirtschaftlich als auch rechtlich auf der sicheren Seite sein.