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Mietrecht

Kann man die Miete von Steuern abziehen in der Schweiz?

Miete von Steuern abziehen: Ein umfassender Überblick für Mieterinnen und Mieter

Inhaltsübersicht

  • 1. Einleitung
  • 2. Das Schweizer Steuersystem
  • 3. Miete als privater Lebensaufwand – und Ausnahmen
  • 4. Häufige Missverständnisse
  • 5. Versteuerung von Mieteinnahmen und Nebenkosten
  • 6. Homeoffice, Nebenerwerb und die Steuererklärung
  • 7. Lohnt sich vermieten steuerlich?
  • 8. Wie läuft die steuerliche Deklaration für Mieter ab?
  • 9. Der Eigenmietwert und die politische Debatte
  • 10. Praktische Tipps für Mieterinnen und Mieter
  • 11. Politische Perspektiven und mögliche Entwicklungen
  • 12. Zusammenfassung
  • 13. Ausblick und weiterführende Hinweise
Verfasst von
Remo Stahl
Veröffentlicht am
6 Jan 2025

1. Einleitung

Wer in der Schweiz zur Miete wohnt, stellt sich früher oder später die Frage: Kann ich meine Miete von den Steuern abziehen? Diese Fragestellung ist keineswegs trivial, denn das föderale Steuersystem sorgt für viele kantonale Unterschiede und Regelungen. Als Mieter oder Mieterin möchte man natürlich wissen, ob und in welchen Fällen eine steuerliche Entlastung durch Mietkostenabzüge möglich ist.

 

Gleichzeitig tauchen rund um das Thema «Mieten und Steuern» immer wieder Begriffe und Fragen auf, die auf den ersten Blick eher Eigentümern oder Vermietern zugeordnet werden – etwa die Frage, wie genau man Mieteinnahmen in der Schweiz versteuert oder ob sich eine Vermietung generell lohnt. Dennoch betreffen solche Punkte auch Mietende, zum Beispiel bei Untermiete oder Nebenjobs.

 

In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten Grundlagen, die Mietende rund um Steuern und Miete in der Schweiz kennen sollten. Wir beleuchten, in welchen Situationen ein Abzug der Miete tatsächlich möglich sein kann, wie man dabei vorgeht und wieso das Schweizer Steuersystem mit seinen mehreren Ebenen (Bund, Kanton, Gemeinde) kaum pauschale Aussagen erlaubt. Zudem erfahren Sie, was es mit Untermieteinnahmen auf sich hat und warum eine gründliche Dokumentation beim Thema Steuern das A und O ist.

 

 

2. Das Schweizer Steuersystem: Ein Kurzüberblick

Um zu verstehen, warum die Frage nach einem Mietabzug nicht einheitlich beantwortet werden kann, lohnt sich ein Blick auf das Schweizer Steuersystem. In der Schweiz werden Steuern auf drei Ebenen erhoben:

 

1. Bund

Die direkte Bundessteuer wird erhoben, basierend auf Richtlinien und dem Steuerharmonisierungsgesetz. Dennoch haben die Kantone viel Gestaltungsspielraum.

 

2. Kantone

Jeder der 26 Kantone hat seine eigene Steuerhoheit. Steuersätze und Abzüge variieren also von Kanton zu Kanton.

 

3. Gemeinden

Zusätzlich erheben Gemeinden eigene Steuern bzw. bestimmen ihren Steuerfuss. Selbst innerhalb eines Kantons können so unterschiedliche Belastungen entstehen.

 

 

Für Mietende bedeutet das: Eine pauschale Antwort wie «Die Miete ist immer abziehbar» oder «Die Miete ist nie abziehbar» gibt es nicht. In manchen Kantonen können Sie leichter ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen als in anderen. Wieder andere Kantone haben strenge Vorgaben für berufsbedingte Zweitwohnsitze.

 

 

3. Miete als privater Lebensaufwand – und Ausnahmen

Grundsätzlich sind Mietkosten für die eigene Wohnung Teil des privaten Lebensaufwands. Sprich: Wenn Sie einfach Ihre Hauptwohnung mieten, können Sie diese Ausgaben nicht vollständig als Abzug in die Steuererklärung einbringen. Dennoch gibt es Ausnahmen.

 

3.1 Häusliches Arbeitszimmer

Mit dem Trend zum Homeoffice rückt das Arbeitszimmer in den Fokus. In einigen Kantonen können Sie einen Teil Ihrer Mietkosten geltend machen, wenn:

 

  • Ein separater Raum vorhanden ist, der (nahezu) ausschliesslich beruflich genutzt wird.

  • Ihr Arbeitgeber keinen zumutbaren Arbeitsplatz bereitstellt oder das Arbeiten daheim zwingend notwendig ist (z. B. bei sehr spezieller Tätigkeit).

  • Sie die berufliche Nutzung belegen können (etwa durch Bestätigung des Arbeitgebers).

 

Oft wird dann der prozentuale Anteil der Wohnfläche als Abzug akzeptiert. Ob dies allerdings anerkannt wird, hängt stark von den kantonalen Vorschriften und Ihrer Belegführung ab.

 

3.2 Zweitwohnsitz bei langer Pendeldistanz

Wer wegen einer unzumutbar langen Pendelstrecke eine zweite Wohnung oder ein Zimmer in Arbeitsplatznähe mietet, kann diesen Aufwand in einigen Fällen geltend machen. Wichtig sind jedoch strikte Kriterien:

 

  • Die Distanz zum Arbeitsort ist so gross, dass tägliches Pendeln nicht zumutbar ist.

  • Die Kosten dürfen nicht doppelt abgezogen werden.

  • Sie müssen nachweisen, dass der Zweitwohnsitz wirklich berufsbedingt ist.

 

3.3 Besondere familiäre Umstände

In seltenen Fällen erlauben manche Kantone Abzüge, wenn familiäre oder gesundheitliche Gründe vorliegen – z. B. Alleinerziehende, die für ihr Kind eine zusätzliche Wohnung in Schulnähe mieten müssen. Diese Ausnahmen sind jedoch eng gefasst und bedürfen solider Nachweise.

 

 

4. Häufige Missverständnisse

Rund um das Thema Mietabzug kursieren Mythen. Viele glauben etwa, dass schon gelegentliches Arbeiten daheim genügt, um die volle Miete abzuziehen. Das stimmt nicht: In den meisten Kantonen wird ein Abzug nur gewährt, wenn Homeoffice unvermeidlich ist. Ein weiterer Irrglaube: Bereits kleine Nebenjobs daheim würden ein eigenes Arbeitszimmer rechtfertigen. Doch meist wird argumentiert, dass eine geringe Nebentätigkeit im normalen Wohnbereich stattfinden kann, ohne dass dafür ein separates Zimmer benötigt wird.

 

 

5. Versteuerung von Mieteinnahmen und Nebenkosten

Der Begriff klingt vorrangig nach Vermieter-Thema, doch auch Mieter können Mieteinnahmen haben, beispielsweise bei Untermiete:

 

  • Sie mieten eine grosse Wohnung und vermieten ein Zimmer an Dritte.

  • Sie sind Hauptmieter und unterzeichnen den Mietvertrag mit dem Eigentümer, dann vergeben Sie Untermieter-Plätze.

 

Diese Einnahmen sind steuerlich relevant und gehören in die Steuererklärung, wenn sie regelmässig anfallen oder über reine Kostendeckung hinausgehen.

 

5.1 Nebenkosten richtig weiterverrechnen

Wer untervermietet, kann Nebenkosten (Heizung, Wasser, Hauswartung etc.) anteilig weitergeben. Achten Sie dabei darauf, nicht mehr in Rechnung zu stellen, als Sie selbst bezahlen, ansonsten entsteht ein Gewinn, der deklariert werden muss.

 

 

6. Homeoffice, Nebenerwerb und die Steuererklärung

Viele Mietende haben heute einen Nebenjob oder arbeiten teilweise selbständig. Jede nicht unselbständige Einkunft ist steuerlich relevant. Arbeiten Sie zum Beispiel als freiberuflicher Grafikdesigner in Ihrem Wohnzimmer? Dann sollten Sie diese Einnahmen deklarieren.

 

  • Ein separates Arbeitszimmer kann abziehbar sein, wenn es fast ausschliesslich beruflich genutzt wird und Sie dies belegen können.

  • Gerade bei Mischformen (teils angestellt, teils selbständig) ist die Beratung durch das Steueramt oder Fachleute ratsam, um Abzugschancen auszuloten.

 

 

7. Lohnt sich vermieten steuerlich?

Diese Frage zielt oft auf Immobilieneigentümer ab. Doch für Mieter kann sie relevant sein, wenn sie überlegen, Zimmer ihrer Mietwohnung weiterzuvermieten. Dadurch entsteht Einkommen, und Sie werden quasi zum «Vermieter». Zu beachten sind:

 

1. Zustimmung des Vermieters: Untermiete ist zwar in den meisten Fällen möglich, erfordert jedoch meist auch die Zustimmung des Vermieters.

2. Steuerliche Erfassung: Regelmässige Einnahmen müssen angegeben werden.

3. Nebenkosten-Abrechnung: Gehen Sie korrekt vor, damit kein ungewollter Gewinn entsteht.

4. Aufwand vs. Ertrag: Zusätzliches Einkommen erhöht das steuerbare Einkommen (Progression), was den Netto-Gewinn mindern kann.

 

 

8. Wie läuft die steuerliche Deklaration für Mietende ab?

Egal, ob Sie ein Arbeitszimmer abziehen möchten, einen Zweitwohnsitz haben oder Einnahmen durch Untermiete erzielen: Es lohnt sich, folgende Punkte zu beachten:

 

1. Belege sammeln: Mietvertrag, Nebenkostenabrechnungen, ggf. Untermietvertrag und Zahlungsbelege.

2. Fristen einhalten: Je nach Kanton ist meist Ende März oder Juni (mit Fristverlängerung) Abgabetermin.

3. Korrekte Angaben machen: Ungerechtfertigte Abzüge können zu Nachforderungen oder Bussen führen.

4. Einsprachemöglichkeit: Bei Unstimmigkeiten haben Sie i. d. R. 30 Tage Zeit, Einsprache gegen den Steuerbescheid zu erheben.

 

 

9. Der Eigenmietwert und die politische Debatte

Der sogenannte Eigenmietwert betrifft zwar vor allem Eigentümer, kann aber mittelbar auch die Diskussion über Mietabzüge beeinflussen. Eigentümer müssen den fiktiven Mietwert ihrer selbstgenutzten Immobilie versteuern. Manche sagen, dieser bewirke eine steuerliche Schlechterstellung von Eigentümern. Andere argumentieren, dass Mietende ihre Miete ebenso wenig abziehen können.

 

Ob der Eigenmietwert reformiert oder abgeschafft wird, ist regelmässig Gegenstand politischer Debatten. Im Raum steht dann oft die Frage, ob Mietende im Gegenzug einen generellen Abzug ihrer Mietkosten erhalten sollten. Momentan gibt es jedoch keine landesweite Regelung, die allen Mietern diesen Vorteil sichert.

 

 

10. Praktische Tipps für Mieterinnen und Mieter

10.1 Holen Sie sich frühzeitig Informationen ein

Recherchieren Sie, welche Regeln in Ihrem Kanton gelten. Oft gibt es Merkblätter oder telefonische Auskünfte beim Steueramt.

 

10.2 Dokumentieren Sie alles rund um die Miete

Kopien vom Mietvertrag, Nebenkostenabrechnungen, Belege für ein Arbeitszimmer (z. B. Skizzen, Bestätigung des Arbeitgebers) sollten griffbereit sein.

 

10.3 Seien Sie realistisch bei den Abzügen

Wer 30% seiner Miete fürs Homeoffice ansetzt, muss dies plausibel belegen können.

 

10.4 Beachten Sie die Progression

Zusätzliche Einnahmen aus Untermiete oder Nebenjobs heben Ihr steuerbares Einkommen an, was den Steuersatz erhöhen kann.

 

10.5 Bei Unsicherheit: Fachleute einbeziehen

Bei kniffligen Fällen (Grenzkanton, mehrere Tätigkeiten) kann ein Treuhänder oder Steuerberater Klarheit schaffen.

 

 

11. Politische Perspektiven und mögliche Entwicklungen

Eine flächendeckende Erlaubnis, Mietkosten abzuziehen, wird immer wieder diskutiert. Pro-Argumente sind unter anderem die hohe Mietquote in der Schweiz und eine mögliche finanzielle Entlastung der Mieter. Dagegen stehen Bedenken über Steuerausfälle und erhöhten Prüfaufwand bei den Steuerbehörden. Da Eigentümer bereits den Eigenmietwert versteuern, argumentieren manche, ein genereller Mietabzug könnte das Gleichgewicht stören oder – je nach Sichtweise – erst herstellen. Bisher gab es jedoch keine schweizweite Reform. Mieterinnen und Mieter werden also meist nur in Ausnahmefällen Mietkosten steuerlich absetzen können.

 

 

12. Zusammenfassung

Kurz gesagt: Wer die eigene Wohnung als Hauptmieter nutzt, kann die Miete nur in bestimmten Ausnahmefällen steuerlich geltend machen. Dazu gehören:

 

  • Ein beruflich notwendiges Arbeitszimmer, das überwiegend für die Arbeit genutzt wird.

  • Ein Zweitwohnsitz, wenn tägliches Pendeln unzumutbar ist.

  • Besondere familiäre Umstände (in seltenen Einzelfällen).

 

Auch Mietende die Zimmer untervermieten, müssen aufpassen: Sobald Sie Gewinn erzielen oder die Nebenkosten höher weiterverrechnen, können steuerpflichtige Einkünfte entstehen. In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage: «Lohnt sich vermieten steuerlich?» – Die Antwort hängt von der jeweiligen Mietsituation, Ihren Einnahmen, Ihrem Kanton und der Progression ab:

 

1. Regeln des Kantons prüfen: Informieren Sie sich frühzeitig, ob Mietkosten abziehbar sind.

2. Dokumentation ist essenziell: Sammeln Sie Nachweise für Arbeitszimmer oder Untermietverträge.

3. Progression im Blick behalten: Zusätzliche Einnahmen können den Steuersatz erhöhen.

4. Politische Entwicklungen verfolgen: Änderungen beim Eigenmietwert oder neuen Mietabzügen sind möglich, aber derzeit nicht flächendeckend umgesetzt.

 

 

13. Ausblick und weiterführende Hinweise

Da immer mehr Menschen im Homeoffice arbeiten oder sich Wohnformen verändern (z. B. Shared Living, flexible Work-Modelle), könnte das Thema Mietabzug in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen. Denkbar ist, dass politische Diskussionen rund um den Eigenmietwert zu neuen Regelungen führen – sowohl zugunsten der Eigentümer als auch der Mietenden.

 

Hilfreiche Quellen:

Webseiten der kantonalen Steuerbehörden (Merkblätter, FAQ)

Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) für allgemeine Wohnfragen

Parlamentarische Vorstösse auf der Website der Bundesversammlung

 

Auch wenn die meisten Mietenden ihre reguläre Miete als privaten Lebensaufwand selbst tragen müssen und oft keinen Abzug erhalten, lohnt sich ein Blick auf die eigenen Umstände. Ein Homeoffice, ein (zeitweiliger) Zweitwohnsitz oder eine Untermiete können steuerlich relevant sein. Mit sauberer Dokumentation und kantonaler Abklärung schöpfen Sie Ihre Möglichkeiten bestmöglich aus und vermeiden falsche Angaben.

 

Wer die Frage, ob man die Miete steuerlich absetzen kann, differenziert beantwortet haben möchte, kommt um eine Prüfung der aktuellen Rechtslage in seinem Wohnkanton nicht herum. Grundsätzlich lautet die Kurzantwort für die meisten Mieter: «Nein.» Aber dank der erwähnten Sonderfälle und einer sich weiterentwickelnden Rechtslage bleibt das letzte Wort offen. Sollten Sie sich unsicher fühlen, ziehen Sie eine Fachperson (z. B. Steuerberater) hinzu. So stellen Sie sicher, dass Sie alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen und keine Abzüge verpassen. Wer als Hauptmieter untervermietet, sollte zudem realistisch kalkulieren, ob sich der entstehende Aufwand und eventuelle höhere Steuersätze lohnen.

 

Stand: Januar 2025. Bitte beachten Sie, dass sich rechtliche Grundlagen und kantonale Regelungen ändern können. Bei konkreten Fragen oder Unsicherheiten konsultieren Sie bitte eine Fachperson oder die zuständige Behörde in Ihrem Wohnkanton.

 


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