Nebenkosten bei der Gewerbemiete verstehen: Erfahren Sie, welche Kosten umlegbar sind, wie die Berechnung erfolgt und wie Sie als Mieter Ihre Rechte wahren.
Bei der Anmietung von Gewerbeflächen in der Schweiz sind die Nebenkosten ein wesentlicher Faktor neben der Nettomiete. Sie umfassen zusätzliche Aufwendungen, die oft einen erheblichen Teil der Gesamtmietkosten ausmachen. Ein klares Verständnis und eine korrekte Budgetierung dieser Kosten sind für die Finanzplanung unerlässlich, um unerwartete Ausgaben zu vermeiden. Die Bruttomiete, also der tatsächlich zu zahlende Betrag, setzt sich aus der Nettomiete und den Nebenkosten zusammen.
Dieser Leitfaden bietet einen Überblick über die Nebenkosten bei Gewerbeimmobilien in der Schweiz. Er erläutert die rechtlichen Grundlagen, welche Kosten umgelegt werden dürfen, wie die Nebenkosten für Gewerbe berechnet und verteilt werden, welche Faktoren die Höhe beeinflussen und welche Rechte Mieter haben.
Das schweizerische Obligationenrecht (OR), insbesondere Artikel 257a und 257b, sowie die Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) bilden die rechtliche Basis.
Entscheidend ist: Nebenkosten müssen vom Mieter nur bezahlt werden, wenn dies im Mietvertrag besonders und detailliert vereinbart wurde. Allgemeine Formulierungen genügen nicht. Sind Kosten nicht explizit aufgeführt, gelten sie als im Nettomietzins enthalten.
Nebenkosten sind laut Gesetz die tatsächlichen Aufwendungen des Vermieters für Leistungen, die mit dem Gebrauch der Sache zusammenhängen. Dazu zählen typische Betriebskosten wie Heizung, Warmwasser und öffentliche Abgaben, die durch die Nutzung entstehen. Wichtig ist die Trennung von reinen Betriebskosten und Kosten, die dem Eigentümer aus dem Besitz erwachsen (Unterhalt, Reparaturen, allgemeine Verwaltung). Letztere sind durch den Nettomietzins abgegolten und dürfen nicht als Nebenkosten verrechnet werden.
Nur Kosten, die direkt mit dem Gebrauch zusammenhängen und explizit im Vertrag vereinbart sind, dürfen als Nebenkosten abgerechnet werden.
Zu den typischen zulässigen Nebenkosten, sofern vertraglich vereinbart, zählen Heizungs- und Warmwasserkosten. Dies umfasst Brennstoffe, Betriebsstrom für Anlagen, Kaminreinigung, Servicearbeiten, Tankrevision, Verbrauchsmessung und Abrechnungskosten. Auch der direkt zuordenbare Verwaltungsaufwand ist umlagefähig. Periodische Kosten wie Boilerservice können anteilig jährlich verrechnet werden. Wasser- und Abwasserkosten für den tatsächlichen Verbrauch sind ebenfalls umlagefähig, nicht jedoch verbrauchsunabhängige Grundgebühren oder Regenwassergebühren. Die Betriebskosten für Allgemeinflächen wie Allgemeinstrom, Hauswartung (für Reinigungs- und einfache Instandhaltungsarbeiten), Treppenhausreinigung, laufende Gartenpflege und Schneeräumung können verrechnet werden. Bei Liftkosten sind Betriebsstrom, Notrufgebühren und Wartungsabonnemente oft umlagefähig, Reparaturen jedoch nicht. TV-Grundgebühren sind umlagefähig, Installationskosten nicht. Bei den Verwaltungskosten dürfen nur die Kosten für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung (üblicherweise 2-3% der Nettonebenkosten oder nach Aufwand) verrechnet werden.
Demgegenüber sind typischerweise unzulässige Kosten vom Vermieter zu tragen. Dazu gehören Reparaturen und Instandhaltung, Ersatzanschaffungen und Investitionen, die Amortisation von Anlagen (mit Ausnahmen), allgemeine Gebäudeversicherungsprämien, nicht gebrauchsabhängige öffentliche Abgaben (z.B. Liegenschaftssteuer), Erschliessungsgebühren, Hypothekarzinsen und allgemeine Verwaltungshonorare. Bei Serviceabonnementen ist zu prüfen, ob sie reine Wartung (umlagefähig) oder auch Reparaturanteile (nicht umlagefähig) enthalten.
Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht (nicht abschliessend):
Kostenkategorie | Zulässige Nebenkosten | Unzulässige Nebenkosten (typischerweise) |
---|---|---|
Heizung/Warmwasser | Brennstoff/Energie, Betriebsstrom, Kaminfeger, Brennerservice, Tankrevision, Boilerservice (anteilig), Verbrauchsmessung, Heizungsversicherung, Verwaltungskosten für Heizung/WW | Reparaturen, Ersatzanschaffungen, Amortisation (ausser Contracting/ZEV), allgemeine Gebäudeversicherung |
Wasser/Abwasser | Kaltwasserverbrauch, verbrauchsabhängige Abwassergebühren, Wasseraufbereitungschemikalien | Nicht verbrauchsabhängige Grundgebühren, Regenwassergebühren, Anschlussgebühren |
Hauswart/Reinigung/Umgebung | Lohn für Reinigung/kleine Instandhaltung/Gartenpflege, Reinigungsmaterial, Allgemeinstrom, Liftstrom, Liftwartung (Serviceabo), Kehrichtgebühren, Schneeräumung, Gartenpflege (laufend) | Lohn für Reparaturen/Verwaltungstätigkeiten, Anschaffung von Geräten/Werkzeugen, Neuanpflanzungen, Baumfällung, Reparaturen am Lift, Entsorgung von Sperrmüll |
TV/Kommunikation | Kabelnetz-Grundgebühren | Anschlussgebühren, Installationskosten |
Verwaltung | Kosten für Erstellung der Nebenkostenabrechnung (ca. 2-3% der NK oder nach Aufwand) | Allgemeine Verwaltungshonorare, Kosten für Wohnungsübergaben, Vermietungsaufwand |
Sonstiges | Mehrwertsteuer auf Drittleistungen und NK-Abrechnung | Liegenschaftssteuern, Gebäudeversicherung, Hypothekarzinsen, Reparaturen, Investitionen, Amortisation |
Können Nebenkosten nicht direkt zugeordnet werden, erfolgt die Aufteilung mittels eines Verteilschlüssels. Gängige Schlüssel sind nach Quadratmetern (pro qm), nach Verbrauch (bei vorhandenen Zählern, oft die fairste Methode), nach Mietobjekt (zu gleichen Teilen) oder nach Kubikmetern. Der im Vertrag festgelegte Schlüssel muss sachgerecht sein. Eine Änderung bedarf einer formellen Vertragsanpassung. In gemischt genutzten Liegenschaften ist auf einen fairen Schlüssel zu achten, der unterschiedliche Verbräuche (z.B. Büro vs. Restaurant) berücksichtigt. Bei Leerstand trägt der Vermieter die anteiligen Nebenkosten; für Heizkosten gibt es spezifische Regelungen.
Abrechnungsarten: Akonto vs. Pauschal
Akontozahlung: Monatliche Vorauszahlungen, jährliche detaillierte Abrechnung der effektiven Kosten mit Nachzahlung oder Rückerstattung. Dies ist die häufigste Methode, birgt aber das Risiko von Nachzahlungen.
Pauschalzahlung: Fester monatlicher Betrag, keine Jahresabrechnung. Bietet Budgetsicherheit, basiert auf dem Durchschnitt der letzten drei Jahre. Mieter können auch hier Auskunft und Belegeinsicht zur Überprüfung der Pauschale verlangen.
Verlässliche Durchschnittswerte für Nebenkosten Gewerbe pro qm sind schwer zu finden, da sie stark variieren. Grobe Orientierungswerte aus dem Wohnbereich (ca. CHF 30-40/m²/Jahr) sind für Gewerbe nur bedingt aussagekräftig.
Einflussfaktoren bei Gewerbeimmobilien:
Art des Gewerbes: Unterschiedlicher Energie-, Wasser-, Abfallbedarf (Büro vs. Produktion/Restaurant).
Gebäudestandard und Alter: Energieeffizienz (MINERGIE vs. Altbau).
Standort: Regionale Preisunterschiede.
Servicelevel: Umfang von Hauswartung, Reinigung etc.
Mietvertrag: Definition der umlagefähigen Kosten.
Empfehlung: Fokussieren Sie sich auf die Berechnung der Nebenkosten für das spezifische Objekt. Fragen Sie nach alten Abrechnungen oder der Kalkulationsgrundlage der Pauschale und informieren Sie sich über den Gebäudezustand.
Das Mietrecht sichert Ihnen wichtige Kontrollmöglichkeiten:
Recht auf detaillierte Jahresabrechnung (bei Akonto): Klar, nachvollziehbar, mit Gesamtkosten, Verteilschlüssel, Ihrem Anteil und Verrechnung der Akonti. Bei Unklarheit detailliertere Aufstellung verlangen.
Recht auf Belegeinsicht: Einsicht in Originalrechnungen am Sitz des Vermieters/Verwaltung. Sie dürfen Notizen/Fotos machen oder Kopien (auf eigene Kosten) anfertigen. Gilt auch bei Pauschalen zur Überprüfung der Berechnungsgrundlage.
Fristen: Keine gesetzliche Einsprachefrist gegen die Abrechnung, aber zeitnahe Reaktion empfohlen. Verjährung für Nachforderungen des Vermieters: 5 Jahre. Verjährung für Rückforderungen des Mieters: 1 Jahr ab Kenntnis, max. 10 Jahre. Übliche Abrechnungsfrist für Vermieter: ca. 6 Monate nach Periodenende.
Vorgehen bei Unstimmigkeiten: Zuerst schriftlich (Einschreiben) beim Vermieter beanstanden. Führt dies zu keiner Lösung, kann die kostenlose Schlichtungsbehörde angerufen werden.
Im Gewerbemietrecht ist sorgfältige Vertragsgestaltung besonders wichtig:
Präzision: Jede Nebenkostenposition muss explizit und klar im Vertrag aufgelistet sein.
Verteilschlüssel: Prüfen, ob klar definiert und fair (besonders bei gemischter Nutzung).
Abrechnungsart: Klären (Akonto/Pauschal), ob Akontobetrag realistisch ist.
Unzulässige Kosten: Darauf achten, dass keine Unterhalts-, Reparatur- oder Investitionskosten enthalten sind.
Verhandlung: Umfang der Kosten, mögliche Obergrenzen und Servicelevel diskutieren.
Checkliste für Mieter:
Vor Vertragsabschluss: Vertrag genau prüfen, beim Vermieter nachfragen (erwartete Höhe, Energieeffizienz, alte Abrechnungen).
Budgetierung: Nebenkosten realistisch einplanen, Puffer für Nachzahlungen (Akonto) vorsehen.
Laufende Kontrolle: Jahresabrechnung prüfen (Vergleich Vorjahr, Plausibilität, Schlüssel, Akonti), bei Unklarheiten Belegeinsicht verlangen.
Nebenkosten sind ein signifikanter Kostenfaktor bei Gewerbeimmobilien. Ein klares Verständnis der Regeln und Rechte ist essenziell. Der Schlüssel liegt in einem präzisen Mietvertrag. Prüfen Sie die Nebenkostenregelungen sorgfältig, verhandeln Sie bei Bedarf und nutzen Sie Ihre Rechte auf Transparenz und Belegeinsicht. Eine vorausschauende Auseinandersetzung mit den Nebenkosten ermöglicht eine solide Budgetierung und fördert ein faires Mietverhältnis.
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