Gastro Pachtvertrag? Fehler vermeiden, Erfolg sichern! Entdecken Sie die wichtigsten Klauseln, Tipps zur Inventarübernahme & Infos zur Kündigung.
Der Traum vom eigenen Restaurant, Café oder einer Bar ist für viele ein grosser Schritt. Neben einem überzeugenden Konzept, kulinarischer Leidenschaft und unternehmerischem Geschick, bildet ein solider Vertrag für die Überlassung der Gewerberäumlichkeiten das Rückgrat jedes erfolgreichen Gastronomiebetriebs. Im Gastgewerbe spricht man hier typischerweise von einem Pachtvertrag, der die Nutzung der Räumlichkeiten samt Inventar und oft auch das Recht zur Fortführung eines bestehenden Geschäfts regelt. Doch was genau beinhaltet ein solches Vertragswerk, welche Fallstricke lauern und wie gestaltet sich beispielsweise die Kündigung eines solchen Pachtvertrags im Gastronomiebereich.
Gerade in der Gastronomie ist die Unterscheidung zwischen Miete und Pacht fundamental. Während ein Mietvertrag primär die Nutzung von Räumlichkeiten gegen Entgelt regelt, geht ein Pachtvertrag, speziell in der Gastronomie, einen entscheidenden Schritt weiter. Der Pächter erhält nicht nur das Recht, die Räume zu nutzen, sondern auch, die daraus erwirtschafteten "Früchte" – also den Ertrag des Unternehmens – für sich zu beanspruchen. Dies inkludiert oft die Übernahme von Inventar, wie Küchenausstattung, Mobiliar, und manchmal sogar den Kundenstamm oder den "Goodwill" eines etablierten Betriebs. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich im Schweizerischen Obligationenrecht (OR). Ein klar definierter Vertrag über die gastronomische Pacht ist daher unerlässlich, um die Rechte und Pflichten beider Parteien – Pächter und Verpächter – präzise festzulegen.
Ein gut ausgearbeiteter Pachtvertrag für ein Gastronomieobjekt schafft Transparenz und minimiert das Risiko späterer Meinungsverschiedenheiten. Achten Sie besonders auf folgende Klauseln:
Pachtgegenstand: Eine detaillierte Beschreibung der überlassenen Räumlichkeiten ist unerlässlich. Dazu gehören nicht nur die Gasträume, sondern auch Küche, Lager, Sanitäranlagen und Aussenbereiche wie Terrassen. Ebenso wichtig ist eine genaue Inventarliste, die den Zustand der übernommenen Geräte und Möbel festhält. Dies beugt Unstimmigkeiten bei der Rückgabe oder im Falle einer Vertragsauflösung vor.
Pachtzins: Der Pachtzins kann als Fixbetrag, umsatzabhängig oder als Kombination aus beidem gestaltet sein. Bei einer Umsatzpacht sollten die Berechnungsgrundlage und die Abrechnungsmodalitäten klar definiert werden. Überprüfen Sie auch Regelungen zu Nebenkosten und allfälligen Anpassungsklauseln für den Pachtzins.
Pachtdauer und Optionen: Viele Pachtverträge im Gastrobereich werden für eine feste Dauerm wie 5 oder 10 Jahre, abgeschlossen.. Oftmals werden Optionsrechte für eine Verlängerung eingeräumt. Diese geben dem Pächter Planungssicherheit.
Unterhaltspflichten: Wer ist für welche Reparaturen und Instandhaltungsmassnahmen zuständig? Üblicherweise trägt der Pächter die Kosten für den laufenden Unterhalt und kleinere Reparaturen, während der Verpächter für grössere Instandsetzungen und Erneuerungen aufkommt. Eine klare Abgrenzung im Vertrag ist hier Gold wert.
Inventar: Bei der Übernahme von Inventar ist dessen Zustand genau zu protokollieren. Wer haftet für Abnutzung und Defekte? Gibt es eine Pflicht zur Erneuerung bestimmter Geräte nach einer gewissen Laufzeit? Diese Punkte sollten in einem umfassenden Pachtvertrag nicht fehlen.
Betriebspflicht: Verpächter haben oft ein Interesse daran, dass das Lokal durchgehend (oder je nach Saisonalität) betrieben wird, um dessen Wert und Attraktivität zu erhalten. Eine Betriebspflicht kann daher Vertragsbestandteil sein.
Konkurrenzverbot: Manchmal wird ein Konkurrenzverbot vereinbart, das dem Pächter untersagt, in unmittelbarer Nähe ein ähnliches Lokal zu betreiben. Achten Sie auf den räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich einer solchen Klausel.
Kaution: Die Höhe und die Bedingungen für die Rückzahlung der Pachtzinskaution sollten klar geregelt sein.
Früher oder später kann der Zeitpunkt kommen, an dem ein Pachtvertrag gekündigt wird. Die Modalitäten hierfür unterliegen spezifischen Regelungen, die sich von jenen für Wohnraummietverträge unterscheiden können.
Ordentliche Kündigung: Bei unbefristeten Pachtverhältnissen oder nach Ablauf einer festen Vertragsdauer kann das Verhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Fristen und Termine aufgelöst werden. Für Geschäftsräume beträgt die Kündigungsfrist in der Regel sechs Monate, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Bei Pachten sind das oftmals auch längere Kündigungsfristen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und dem Vertragspartner fristgerecht zugehen. Es empfiehlt sich dringend, diesen Schritt per Einschreiben zu vollziehen, um einen Zustellnachweis zu haben.
Ausserordentliche Kündigung: Eine vorzeitige Auflösung des Pachtvertrags ist nur aus wichtigen Gründen möglich. Solche Gründe können beispielsweise der Konkurs des Pächters, schwerwiegende Vertragsverletzungen durch eine der Parteien oder die Unbenutzbarkeit des Pachtobjekts durch unvorhergesehene Umstände sein. Auch hier sind Formvorschriften und Fristen zu beachten. Bei Zahlungsverzug des Pächters kann der Verpächter nach Ansetzung einer Zahlungsfrist mit Kündigungsandrohung den Vertrag ausserordentlich beenden.
Kündigungsschutz und Erstreckung: Ähnlich wie im Mietrecht können Pächter von Gastro- und Gewerbeobjekten unter bestimmten Umständen eine Erstreckung des Pachtverhältnisses beantragen, wenn die Beendigung für sie eine Härte darstellen würde, die durch die Interessen des Verpächters nicht gerechtfertigt ist (Art. 272 ff. OR analog). Ein solcher Antrag muss fristgerecht bei der zuständigen Schlichtungsbehörde eingereicht werden.
Nachmieterstellung: Möchte ein Pächter vorzeitig aus einem befristeten Vertrag für sein Gastronomieobjekt entlassen werden, kann er dem Verpächter einen zumutbaren und solventen Nachpächter vorschlagen, der bereit ist, den Vertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen. Lehnt der Verpächter einen solchen Nachpächter ohne triftigen Grund ab, wird der Pächter von seinen Verpflichtungen befreit.
Die Ausgestaltung und Prüfung eines Pachtvertrags für Gastronomiebetriebe sowie die Handhabung einer Kündigung sind komplexe Angelegenheiten mit weitreichenden finanziellen und rechtlichen Konsequenzen. Es ist daher dringend ratsam, vor Unterzeichnung oder im Falle einer anstehenden Vertragsauflösung juristischen Rat bei einem auf Pacht- und Gastronomierecht spezialisierten Anwalt oder einem Branchenverband einzuholen. Diese Experten können individuelle Risiken bewerten, auf branchenspezifische Besonderheiten hinweisen und sicherstellen, dass Ihre Interessen optimal gewahrt bleiben.
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